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Forensische Toxikologie und Alkohologie

Der Arbeitsbereich Forensische Toxikologie und Alkohologie befasst sich mit der Untersuchung von Körperflüssigkeiten (Blut und Urin), Körpergeweben sowie Haaren auf Substanzen (Arzneistoffe, Betäubungsmittel, Alkohol etc.) bei Lebenden und Verstorbenen mittels moderner physikalisch-chemischer Analyseverfahren zur Beantwortung rechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Substanzaufnahme. Unseren Auftraggebern stehen wir auch gerne beratend zur Seite. Der Funktionsbereich ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Nachfolgend finden Sie nähere Angaben zu den einzelnen toxikologischen Leistungen:

Chemisch-toxikologische Untersuchungen bei Lebenden anhand unterschiedlicher Probenmaterialien (z. B. Blut, Urin, Haare) erlauben die Klärung der Frage, ob eine Person eine bestimmte Substanz aufgenommen hat und (in Abhängigkeit des Untersuchungsmaterials) auch zu einem bestimmten Zeitpunkt (akut) unter dem Einfluss dieser Substanz oder mehrerer Substanzen (Arzneistoffe, Betäubungsmittel, K.O.-Mittel, Alkohol und Gifte) stand.

Im Nachgang zu den Analysen erfolgt eine forensisch-toxikologische Einordnung der Ergebnisse im Kontext des jeweiligen Falls (Individualbegutachtung). In diesem Zusammenhang werden gutachterliche Fragestellungen zur Fahrsicherheit, Fahreignung, Abstinenz, Fremdbeibringung und verminderter oder aufgehobener Steuerungsfähigkeit (im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung) oder zur Handlungsfähigkeit beantwortet.

Untersuchungen und Begutachtungen werden im Auftrag für Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Ämter durchgeführt. Auch Privatpersonen können uns nach vorheriger Rücksprache beauftragen. Unsere Gutachten werden nach aktuellem Stand der Wissenschaft schriftlich verfasst und auch vor Gericht mündlich vertreten.

Folgende forensisch-toxikologische Untersuchungen bieten wir an:

  • Klärung, ob zum Ereigniszeitpunkt eine Person unter der Wirkung von Alkohol, Betäubungsmittel, Arzneistoffen oder anderen Giften stand
  • Untersuchungen und Klärung einer Aufnahme sowie Beeinträchtigung durch K.O.-Mittel
  • Alkohol: Blutalkohol- und Begleitstoffanalysen, Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Ereigniszeit, Überprüfung von Nachtrunkbehauptungen
  • Abstinenzkontrollen im Urin, Blut und Haaren im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung/MPU
  • Untersuchung im Rahmen von Abstinenzprüfungen, z. B. bei Bewährungsauflagen und für Jugendämter
  • Begutachtung der Steuerungsfähigkeit (im Rahmen der Schuldfähigkeitsbegutachtung)
  • Feststoffanalysen (nur nach vorheriger Rücksprache im Auftrag von Behörden)
  • Untersuchungen für Kliniken, z. B. bei Verdacht auf Intoxikation, Listung zur Lebertransplantation
  • Erstellung von komplexen wissenschaftlichen Gutachten unter Berücksichtigung aller Fallumstände

 

Welche Analyseverfahren werden angewendet?

  • Hinweisgebende Verfahren, u. a. immunchemische Untersuchung, qualitative Suchanalysen (sog. Screening) mittels chromatographisch-massenspektrometrischer Methoden (GC-MS, LC-MS)
  • Quantitative und halbquantitative chromatographisch-massenspektrometrische Verfahren (GC-MS, LC-MS) zur Bestimmung von Arzneimittelwirkstoffen, Betäubungsmitteln und anderen Giftstoffen
  • Quantitative Verfahren (GC-FID/ADH-Methode) zur Bestimmung von Trinkalkohol bzw. von Begleitstoffen (GC-FID)

 

Kontakt

Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter

Tel.: +49 228 287-58310

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Zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) für forensisch-toxikologische Zwecke werden gemäß der Richtlinie der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) zwei spezifische Messverfahren angewandt:

  • Gaschromatographie-Flammenionisationsdetektion (GC-FID)
  • Enzymatisches Verfahren (ADH-Methode)

Aus den vier Einzelmesswerten wird durch Bildung des arithmetischen Mittelwerts der gerichtsverwertbare Blutalkoholwert ermittelt.

Zusätzlich kann eine Begleitstoffanalyse im Blut oder in Getränkeproben (z. B. Bier, Wein, Wodka) mittels GC-FID durchgeführt werden, um sogenannte Nachtrunkbehauptungen zu überprüfen. Dabei werden charakteristische alkoholische Begleitstoffe wie Methanol, Propanol, Butanol etc. analysiert, die eine Plausibilitätsprüfung von Trinkangaben erlauben.

 

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Im Falle einer Abstinenzprüfung, z. B. im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder bei Bewährungsauflagen, bietet unser Labor folgende Dienstleistungen an:

  • Fachgerechte Entnahme von Haar- und Blutproben sowie die Asservierung von Urinproben
  • Immunchemische sowie chromatographisch-massenspektrometrische (GC-MS, LC-MS) Betäubungsmittel- und Arzneimittelscreenings im Urin und Blut sowie auf Ethylglucuronid (Alkoholmarker) im Urin
  • Untersuchungen auf Phosphatidylethanol (PEth) können nach vorheriger Rücksprache ermöglicht werden
  • Einbindung in ein Abstinenzprogramm über vertragliche Regelung der Programmlaufzeiten und des Untersuchungsumfangs
  • Abstinenzprüfungen mittels Haaranalysen (nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Walk-in-Probenabgabe, z. B. auf Veranlassung von Fahrerlaubnisbehörden und Behörden
  • Drogenscreenings im Rahmen der Arbeitsplatzsicherheit/Flugsicherheit und Familienzusammenführung

Hinweis:

Unsere Dienstleistungen für die Fahreignungsbegutachtungen sind nach den aktuell gültigen CTU-Kriterien* (Chemisch-Toxikologische Untersuchungen) akkreditiert und wird von MPU-Begutachtungsstellen anerkannt.

*Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik, Kirschbaum Verlag 2022, 4. Auflage

 

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Chemisch-toxikologische Untersuchungen bei Verstorbenen, auch als Post mortem-Toxikologie bezeichnet, dienen der Analyse von Körperflüssigkeiten (u. a. Blut, Urin, Mageninhalt, Cerebrospinalflüssigkeit), Geweben (u. a. Leber, Gehirn, Muskulatur, Niere) und Haaren von Verstorbenen mit dem Ziel, Substanzen wie Medikamente, Betäubungsmittel, Alkohol, Pflanzen-, Pilz- oder Tiergifte nachzuweisen und deren Rolle bei der Todesursache zu klären. Die Analysen werden an Untersuchungsproben durchgeführt, die im Rahmen von Obduktionen gewonnen werden. Auch klinisch gewonnene Proben, die im Vorfeld zum Todeseintritt im Rahmen der notärztlichen Versorgung gewonnen wurden, werden in die Untersuchungen einbezogen, sofern diese durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft sichergestellt wurden. Ebenso können am Leichenfundort sichergestellte Feststoffe (Tabletten, Pulver, Anhaftungen an Trinkgläsern/Gegenständen) untersucht werden, um erste Hinweise auf eine möglicherweise toxikologisch relevante Substanz zu finden.

Post mortem-Untersuchungen werden üblicherweise von der Staatsanwaltschaft angeordnet, in deren Auftrag i. d. R. die Obduktion erfolgt. Auch totenführsorgeberechtigte Privatpersonen können bei privater Kostenübernahme eine rechtsmedizinische Obduktion ihrer Angehörigen veranlassen und chemisch-toxikologische Analysen des Verstorbenen beauftragen. Bei privaten Beauftragungen ist allerdings ein vorheriges Beratungsgespräch erforderlich.

Die folgenden Fragestellungen stehen hierbei im Vordergrund:

  • Stand die Person zum Todeszeitpunkt unter dem Einfluss von Substanzen?
  • Lassen sich Verhaltensweisen oder (medizinische) Befunde vor dem Tod durch die Aufnahme von Substanzen erklären?
  • Ist eine Substanz oder sind mehrere Substanzen als primär todesursächlich anzusehen (letale Intoxikation) oder ist den Befunden eine den Tod begünstigende Relevanz zuzuordnen?
  • War die Steuerungs- bzw. Handlungsfähigkeit durch pharmakologisch oder toxisch wirkende Substanzen relevant beeinträchtigt?
  • Lag eine Fehlmedikation (z. B. Falschdosierung oder Arzneimittelverwechselung) vor?

Die Interpretation der Befunde erfolgt unter Berücksichtigung aller Fallumstände.

 

Welche Analyseverfahren werden angewendet?

  • Hinweisgebende Verfahren, u. a. immunchemische Untersuchung, qualitative Suchanalysen (sog. Screening) mittels chromatographisch-massenspektrometrischer Methoden (GC-MS, LC-MS)
  • Quantitative und halbquantitative chromatographisch-massenspektrometrische Verfahren (GC-MS, LC-MS) zur Bestimmung von Arzneimittelwirkstoffen, Betäubungsmitteln und anderen Giftstoffen
  • Quantitative Verfahren (GC-FID/ADH-Methode) zur Bestimmung von Trinkalkohol bzw. von Begleitstoffen (GC-FID)

 

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Neben den o.g. Leistungen bieten wir mündliche und schriftliche Sachverständigengutachten zu diversen Fragestellungen an, z.B.:

  • Fahrsicherheit
  • Fahreignung
  • Alkoholrückrechnungen zum Ereigniszeitpunkt
  • Nachtrunkbehauptungen
  • Steuerungsfähigkeit im Rahmen der Schuldfähigkeitsbeurteilung
  • Handlungsfähigkeit
  • Konsumverhalten von Substanzen/Abstinenz
  • K.O.-Mittelbeibringung
  • Fehlmedikation
  • Klärung der Todesursache

Wie kann man eine Untersuchung beauftragen?

Auftragsformular ⇒ HIER

Bitte das Formular herunterladen, ausfüllen und zusammen mit dem Probenmaterial versenden an:

Institut für Rechtsmedizin

Forensische Toxikologie

Stiftsplatz 12

53111 Bonn

 

Was bieten wir an?

Unser forensisch-toxikologisches Labor bietet verschiedene chemisch-toxikologische Analysen auf Arzneistoffe, Drogen, Alkohol (einschließlich Ethylglucuronid (EtG)) sowie andere Giftstoffe an. Unsere Analysen können Ihnen Informationen darüber liefern, ob eine Substanzaufnahme bzw. Arzneimitteleinnahme vorgelegen bzw. ob eine Beeinflussung oder gar Intoxikation bestanden hat.

Bitte beachten Sie:

  1. Wir bieten keine 24/7-Analytik an.
  2. Bei akuten Notfällen mit hoher Dringlichkeit bitten wir um entsprechende Mitteilung auf unserem Auftragsformular und vor Einsendung um Rücksprache mit dem Labor (0228 287-58310), ob die Analysen wie gewünscht durchführbar sind.
  3. Für die Bearbeitung Ihres Auftrags sind neben den Angaben zum Patienten zwingend eine gültige Kostenstelle und eine Adresse für die schriftliche Befundübermittlung sowie eine Telefonnummer für Rückfragen und telefonische Befundübermittlung auf dem Auftragsformular anzugeben.
  4. Bei Fragestellungen, die über das übliche Leistungsspektrum hinausgehen, ist vor Einsendung der Proben zwingend Rücksprache mit dem Labor zu nehmen.

 

Was wird untersucht?

Üblicherweise führen wir in Abhängigkeit von der Fragestellung die Analysen im Blut und/oder Urin aber auch in Mekonium durch. Untersuchungen von Haaren können ebenfalls auf Anfrage durchgeführt werden.

 

Welche Analyseverfahren werden wann angewendet?

In Abhängigkeit der Fragestellung kommen folgende Analysenverfahren zur Anwendung:

  • immunchemische Verfahren (nur hinweisgebend)
  • quantitative und halbquantitative massenspektrometrische Verfahren (GC-MS, LC-MS) zur Bestimmung von Arzneistoffen, Drogen und anderen Giftstoffen
  • quantitative Verfahren (GC-FID/ADH-Methode) zur Bestimmung von Trinkalkohol bzw. von Begleitstoffen (GC-FID)
  • qualitative Suchanalysen/Screenings mittel LC-MS und/oder GC-MS zum Nachweis von Arzneistoffen, Drogen und anderen Giften

Bei einer fraglichen Aufnahme von klassischen Rauschdrogen und/oder ausgewählten, häufig auch missbräuchlich angewendeten Arzneistoffen (z. B. Benzodiazepine) führen wir ohne anderweitige Beauftragung zunächst nur ein immunchemisches Screening durch. Da bei Vorliegen positiver immunchemischer Ergebnisse diese Befunde nur einen Hinweis auf eine mögliche Substanzaufnahme liefern, ist für die Beweisführung einer Aufnahme die Durchführung einer beweissicheren chromatographischen Analyse zur Befundabsicherung zwingend erforderlich. Entsprechende Befundabsicherungen können Sie auf unserem Auftragsblatt direkt mit beauftragen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt anfordern.

Welche Analysen möglich sind, entnehmen Sie gerne unserem Leistungsspektrum im Anhang unseres Auftragsformulars (siehe oberste Zeile).

 

Bei weiteren Fragen:

Ihre Fragen beantworten wir gerne telefonisch (0228 287-58310) während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Nutzen Sie insbesondere bei fraglichen Intoxikationen auch das Beratungsangebot des Giftinformationszentrums Bonn (telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr unter 0228 19 240).

 
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